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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 8 SO 96/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,16409
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 8 SO 96/16 B ER (https://dejure.org/2016,16409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.05.2016 - L 8 SO 96/16 B ER (https://dejure.org/2016,16409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - L 8 SO 96/16 B ER (https://dejure.org/2016,16409)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 8 SO 76/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 8 SO 96/16
    Gegen den Beschluss hat der Antragsteller am 17. März 2016 Beschwerde eingelegt (- L 8 SO 76/16 B ER -), mit der er weiterhin die Gewährung von Grundsicherungsleistungen ab März 2016 begehrt und in dessen Rahmen er dem LSG eine ungeschwärzte Umsatzübersicht für die Zeit von März 2015 bis zum 15. März 2016 vorgelegt hat.

    Er nimmt Bezug auf seinem Vortrag im Verfahren L 8 SO 76/16 B ER.

    Außer den Gerichtsakten haben zum Verfahren L 8 SO 76/16 B ER sechs Bände Verwaltungsakten des Antragsgegners und zwei Bände Gerichtsakten des SG Stade (S 19 SO 6/16 und S 19 SO 22/15 ER) vorgelegen.

    Den Antrag hatte das SG mit Beschluss vom 9. März 2016 abgelehnt (- S 19 SO 7/16 ER -); hiergegen hat der Antragsteller am 17. März 2016 Beschwerde eingelegt (- L 8 SO 76/16 B ER -).

    Der Vortrag des Antragstellers lässt nicht erkennen, dass er im vorliegenden Verfahren andere oder weitergehende Ansprüche als im zuvor anhängig gemachten Eilverfahren (- L 8 SO 76/16 B ER -) verfolgt, zumal er eine Zusammenlegung der Verfahren begehrt und auf den dortigen Vortrag Bezug genommen hat.

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 8 SO 96/16
    Ein zweites während der Anhängigkeit des ersten Verfahrens eingeleitetes Verfahren ist unzulässig (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 17/13 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 24.05.2016 - B 8 SO 13/16 S
    L 8 SO 96/16 B ER (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 9. Mai 2016 - L 8 SO 96/16 B ER - wird als unzulässig verworfen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 235/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten S 19 SO 118/14 ER bzw. L 8 SO 23/15 B ER, S 19 SO 13/15 ER bzw. L 8 SO 205/15 B ER, S 19 SO 19/15 ER, S 19 SO 22/15 ER, S 19 SO 6/16, S 19 SO 12/16 ER bzw. L 8 SO 96/16 B ER, S 19 SO 13/16 ER, S 19 SO 19/16 ER bzw. L 8 SO 159/16 B ER und der beigezogenen fünf Bände Verwaltungsakten des Beklagten verwiesen.

    Eine Tilgung soll gemäß zum 3.6.2016 erstmalig eingerichtetem Dauerauftrag ab Juni 2016 aufgenommen worden sein (Bl. 36 - L 8 SO 96/16 B ER -, Kontoauszug Bl. 44 für Juni 2016 - L 8 SO 159/16 B ER - weitere Abbuchungen in den Monaten September bis November 2016 gemäß der Kontoauszüge - Bl. 590 ff. VA), dies erscheint in Anbetracht der Einkommenssituation und der daneben laut Vortrag des Klägers erfolgten Mietzahlungen über laufend 420, 00 EUR sowie Ratenzahlungen an seine Mutter in Höhe von 50, 00 EUR monatlich - wie sie sich gleichfalls aus den vorliegenden Kontoauszügen ergeben - nicht plausibel, da damit sein Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet gewesen wäre und sein Konto dennoch stets ein positives Saldo auswies.

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